Unsere Mission
Ziel ist das professionelle Unterstützen von Polizei, Dienststellen und Behörden bei der Suche nach vermissten Menschen in Schleswig-Holstein. Die Einsatzfähigkeit unserer Teams bezieht sich auf die Vermisstensuche und auf die Spurenrekonstruktion. Einige Hunde werden dual auf Leichengeruch konditioniert.
Laut der „Polizeilichen Kriminalstatistik 2023“ des LKA Schleswig-Holstein wurden allein im Jahr 2023, 6488 Menschen in Schleswig-Holstein als vermisst gemeldet. Das entspricht ca. 18 vermisste Menschen am Tag.
Verwirrte Personen, Personen die wichtige Medikamente benötigen, Suizidgefährdete Personen, Kinder die sich verlaufen haben oder weggelaufen sind, sind nur einige Gründe weshalb eine schnelle und erfolgreiche Suche wichtig ist. Aber auch Angehörige oder nahestehende Personen von Menschen, die vermisst werden, gilt es Gewissheit zu geben.
Zeit und Kostenintensiv
Die Ausbildung und das Bestehen bleiben der Einsatzfähigkeit von Hund und Mensch ist Zeit und Kostenintensiv. Bis ein Team die Einsatzfähigkeit erreicht, kann es bis zu 2 ,5 Jahre dauern. Um in Einsätze zu gehen, bedarf es einer Persönlichen Schutzausrüstung, damit wir Tag und Nacht bei Wind und Wetter, geschützt und gut gesehenen werden.
Alle Teams unseres Vereins sind im Training und im Einsatz, durch eine Tierhaftpflicht, Haftpflicht- und Unfallversicherung geschützt.
Unterstützen Sie uns und werden zum Retter!
Unser Verein, Personenspürhunde Schleswig-Holstein, braucht Ihre Hilfe. Ausbildung und Einsatzbereitschaft des Vereins verlangen einen hohen finanziellen Aufwand. Die anfallenden Kosten müssen durch Mitgliedsbeiträge und Spendengelder getragen werden.
Der lebensrettende Einsatz unserer Hunde ist immer kostenlos!
Sie möchten spenden? das können Sie direkt mit dem Online Spenden Button oder per Überweisung auf folgendes Konto:
Name: Personenspürhunde SH
Bank: VR Bank
IBAN: DE79 8306 5408 0005 2087 85
BIC: GENO DEF1 SLR
...oder ganz einfach per PayPal E-Mail: Spende@pshsh.de
Hinweis:
Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.